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Corona-Lockerungen
Die Hessische Landesregierung hat Ende Juli weitere Lockerungen für den Sport beschlossen: Seit dem 1. August ist Vereinssport wieder ohne eine Beschränkung der Personenzahl möglich. Zwischen den Sportlerinnen und Sportlern muss der Mindestabstand im Trainings- und Wettkampfbetrieb somit nicht mehr eingehaltenwerden. Dies gilt jedoch nur für die Ausübung des Sports. Vor und nach dem Sport wie z.B. in den Umkleidekabinen und Aufenthaltsräumen gilt weiterhin das Absstandsgebot von 1,5m bzw. die Maskenpflicht. Auch kann die Lage jederzeit kurzfristig von der Hessischen Landesregierung wieder geändert werden.
Wegen der Corona-Pandemie wurde das traditionelle Ostereierschießen komplett abgesagt! Ob das Volkskönigsschießen stattfinden kann, ist ungewiss! Neuigkeiten dazu demnächst auf dieser Seite!